Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Rudolf Ostermann GmbH.
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Auslieferungslager oder das Lager des in unserem Auftrag tätigen Unternehmens, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, behalten wir uns das Bestimmungsrecht der Versendungsart vor.
Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen – soweit für den Käufer zumutbar und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. Außerdem behalten wir uns bei der Lieferung von Kanten eine Über- bzw. Unterlieferung von bis zu 20 % der bestellten Menge vor. Unterlieferte Mengen werden nicht im Rückstand geführt. Berechnungsgrundlage ist immer die tatsächlich gelieferte Menge.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i.S. des § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzuges der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist.
Kommen wir aufgrund einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit in Verzug, dann ist der dem Käufer zustehende Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens infolge der von uns zu vertretenen Pflichtverletzung auf 0,5 % / vollendete Woche, maximal jedoch 5 % des Kaufpreises beschränkt. Dies gilt nicht, soweit der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruht.
Macht der Käufer nach vergeblicher Aufforderung zur Leistung Schadensersatz statt Leistung geltend, und ist die von uns zu vertretene Pflichtverletzung erheblich, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings beschränkt sich unsere Schadensersatzhaftung auch hier auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Warenrücksendungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, berechnen wir mit einem Kostenaufwand von 10% des Warenwertes, mindestens jedoch 10,-€, sofern der Käufer uns nicht den Nachweis erbringt, dass der uns entstandene Schaden oder die Wertminderung wesentlich geringer ist. Eine Rücksendung ist nur nach vorheriger Absprache des Käufers mit uns möglich. Wir akzeptieren nur verpackt zurückgesandte Waren als Retoure, die ausreichend vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt sind. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Bei Kunststoffkanten gelten folgende Maßtoleranzen als vereinbart:
| Wanddicke | Zulässige Abweichungen |
|---|---|
| 0,40-0,80 mm | +0,05 mm/-0,10 mm |
| 0,90-1,00 mm | +0,10/-0,15 mm |
| 1,10-1,60 mm | +0,10/-0,20 mm |
| 1,70-2,00 mm | +0,05/-0,25 mm |
| 2,10-5,00 mm | +0,05/-0,30 mm |
| Breite | Zulässige Abweichungen |
|---|---|
| 11 - 17 mm | ±0,2 mm |
| 18 - 33 mm | ±0,3 mm |
| 34 - 40 mm | ±0,4 mm |
| über 40 mm | ±0,5 mm |
Soweit der Käufer von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch genommen wird, verjähren die dem Käufer zustehenden Regressansprüche uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften, gerechnet ab Gefahrenübergang der jeweiligen Lieferung. Der Regress ist jedoch darauf beschränkt, dass der Käufer von uns Erstattung der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung verlangen kann. Im übrigen bleibt es bei der Regelung von Ziffer 8. über Haftung und Schadensersatz.
Wir sind berechtigt, Daten des Käufers, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Käufer über diese selbst verfügen kann, zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu übermitteln oder zu nutzen.
R. Ostermann GmbH02871 / 2550 - 0