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AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ostermann Italia

1. GELTUNGSBEREICH – ALLGEMEINES

  1. Die von der Ostermann Italia S.r.l. (nachfolgend "Ostermann" genannt) angebotenen Produkte und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.
  2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Ostermann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Ostermann mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von Ostermann angebotenen Produkte oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Ostermann ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, es sei denn, Ostermann hat diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Selbst wenn Ostermann auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein automatisches Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. ANGEBOTE – VERTRAGSSCHLUSS

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt wurde.
  2. Mit Aufgabe einer Bestellung oder eines Auftrags macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Bei Onlinebestellungen und -aufträgen wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Eingangsbestätigung übersandt, welche jedoch keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald Ostermann gegenüber dem Kunden, innerhalb von 15 Tagen, die Annahme ausdrücklich erklärt oder mit der Ausführung des Vertrages beginnt. Anderenfalls gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme durch Ostermann zustande.
  3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Ostermann und dem Kunden ist der geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen Ostermann und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen worden waren, sind in diesem Vertrag abschließend niedergelegt.
  4. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Angaben von Ostermann zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie unsere Darstellung desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Zum Beispiel können Farben aus technischen Gründen im Katalog oder auf den Internetseiten vom Originalton abweichen. Verarbeitungshinweise für unsere Produkte finden Sie auf den jeweiligen technischen Datenblättern, die Ihnen auf unserer Internetseite und im Online-Shop zum Download zur Verfügung stehen Handels- und branchenübliche Mengen- oder Qualitätsabweichungen sind zulässig. Diverse Maßtoleranzen unserer Produkte sind in den jeweiligen technischen Datenblättern (am Produkt) auf unserer Internetseite zu finden.

3. PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise gelten für den dort aufgeführten Lieferungs- und Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, in EURO ab Werk zuzüglich Verpackungskosten, Versandkosten, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
  2. Ostermann behält sich Preisänderungen gegenüber den in der Preisliste angegebenen Preisen während des Jahres vor. Es gelten stets die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  3. Ostermann ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Wird innerhalb angemessener Frist keine Sicherheit vom Kunden geleistet, so ist Ostermann berechtigt, ohne eine diesbezügliche Schadensersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Soweit nicht anderweitiges (z.B. Zahlung per Vorkasse) vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge grundsätzlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zum Ende des Folgemonats (30 gg d.f.f.m.) ohne jeden Abzug zu bezahlen. Sonstige gewährte Rabatte gelten unabhängig davon.
  5. Sämtliche Forderungen von Ostermann werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat, überschuldet ist, über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens (wie einem "concordato preventivo") gestellt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
  6. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. LIEFERUNG

  1. Sofern nicht ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist, gelten in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen stets nur annähernd. Maßgeblich für die Lieferfristen und Liefertermine ist dabei bei Versendung der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Aufgrund der Überschreitung einer in Aussicht gestellten Lieferfrist kann der Kunde keine Rechte (Annahmeverweigerung, Rücktritt, Schadensersatz u.a.) gegenüber Ostermann gelten machen.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ostermann kann, unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte, vom Kunden eine Verlängerung oder Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  3. Ostermann haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Ostermann nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erbrachte Zahlungen werden erstattet. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung. Insofern wird der Kunde jeweils informiert. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Ostermann vom Vertrag zurücktreten.
  4. Erfüllungsort für die Lieferung sind unsere Auslieferungslager oder das Lager des in unserem Auftrag tätigen Unternehmens, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart nach pflichtgemäßem Ermessen.
  5. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versand- oder abnahmebereit ist und dies dem Kunden angezeigt wurde.
  6. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
  7. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich Ostermann vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere die Ware getrennt nutzbar ist und dies nicht mit zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden ist.
  8. Warenrücksendungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir mit einem Kostenaufwand von 20% des auf die Ware entfallenden Rechnungsbetrags (inklusive Mehrwertsteuer), mindestens jedoch EUR 20,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns ein Schaden bzw. eine Wertminderung nicht oder aber im wesentlich geringeren Umfang entstanden ist. Eine Rücksendung ist nur nach vorheriger Absprache des Kunden mit uns möglich. Wir akzeptieren nur verpackt zurückgesendete Ware als Retoure, die ausreichend vor Beschädigung und Verschmut¬zung geschützt ist.

5. GEWÄHRLEISTUNG – SACHMÄNGEL

  1. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der Untersuchungsumfang des Abnehmers umfasst auch das partielle Entfernen der Schutzfolie, um insbesondere feststellen zu können, ob die gelieferte Ware Farbabweichungen oder Beschädigungen aufweist. Sie gilt als genehmigt, wenn Ostermann nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich
    1. offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren binnen acht (8) Tagen nach Ablieferung; oder
    2. ansonsten binnen acht (8) Tagen nach der Entdeckung des Mangels zugeht.
    Sofern nicht, im Einzelfall nachzuweisende, berechtigte Interessen des Kunden Sofortmaßnahmen erforderlich machten, ist Ostermann auf Verlangen Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen und ist dafür die beanstandete Ware vom Kunden, in Abstimmung mit uns, frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge werden die Versandkosten erstattet. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftrage Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.
  2. Maßgebend für die Bestimmung der Freiheit von Sachmängeln der von Ostermann gelieferten Waren sind vorrangig die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale. Bei Sachmängeln sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Die Nachbesserung gilt ferner nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
  3. Beruht der Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  4. Bei Mängelrügen dürfen ausstehende Zahlungen des Kunden betreffend die Ware in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht.
  5. Soweit nicht die Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein (1) Jahr ab Lieferung der Ware.

6. HAFTUNG – SCHADENSERSATZ

  1. Im Falle des Lieferverzugs ist die Haftung von Ostermann für den infolge der zu vertretenden Pflichtverletzung eintretenden Verzögerungsschaden auf 0,5% je vollendeter Kalenderwoche, maximal jedoch 5% des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) begrenzt.
  2. Ostermann haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit. Dies betrifft jedoch nicht Schäden, welche auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solche, deren Erfüllung das Erreichen des von dem Kunden mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte, zurückgehen.
  3. Die Haftung von Ostermann, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf solche Schäden begrenzt, welche bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Ware sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Ostermann für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögenschäden auf die Ersatzleistung der unterhaltenen Haftpflicht- und/oder Produkthaftpflichtversicherung (Deckungssumme: 3 Mio. €) beschränkt, soweit diese das vorhersehbare, typische Schadensrisiko angemessen abdecken. Soweit die Versicherung nicht eintritt, ohne dass die Deckungssumme überschritten ist, übernimmt Ostermann die subsidiäre Haftung gegenüber dem Kunden.
  5. Soweit die Haftung von Ostermann ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Ostermann.
  6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Insofern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Vertragsstrafen sind Ostermann nur gegenüber wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt worden sind.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die gelieferte Ware, oder soweit nach den nachfolgenden Bestimmungen Allein- oder Miteigentum an einer Sache zugunsten von Ostermann entsteht, (nachfolgend "Vorbehaltsware") bleibt Eigentum von Ostermann, bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
  2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, hat diese der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
    Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat Ostermann das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem eine angemessene Frist zur Beseitigung der Vertragswidrigkeit (sofern überhaupt möglich) gesetzt wurde. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten sind vom Kunden zu tragen. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen oder pfänden, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die so zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
  4. Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Ostermann ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
    Der Kunde darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt werden wir allerdings die Einzugsermächtigung nicht widerrufen und Forderungen nicht selbst geltend machen.
    Im Falle des Widerrufs der Einzugsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt zu geben, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und alle Unterlagen auszuhändigen sowie alle Angaben zu machen, die Ostermann zur Geltendmachung der Forderung benötigt. Ostermann behält sich das Recht vor, die Schuldner über die Abtretung zu informieren.
  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für Ostermann vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit Sachen, welche nicht in unserem Eigentum stehen, verarbeitet wird, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag plus Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    Wird die Sache mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden, Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag plus Mehrwertsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind sich der Kunde und Ostermann bereits jetzt einig, dass der Kunde Ostermann anteilsmäßig Miteigentum an der Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.
  6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, hat der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Ostermann hinzuweisen und uns hierüber schriftlich zu informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Ostermann die in diesem
  7. Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns hierfür der Kunde.
    Sofern die Ostermann zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigen, sind wir verpflichtet entsprechende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben. Die Auswahl der danach freizugebenden Sicherheiten obliegt Ostermann.

8. DATENSCHUTZ

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ostermann, als die verantwortliche Stelle, erfolgt ausschließlich zu den folgenden Zwecken:
    1. für Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages sowie dessen Erfüllung und Abwicklung;
    2. zur Erfüllung jeder Art von Verpflichtungen nach den anwendbaren Gesetzen oder sonstigen zwingenden Vorschriften;
    3. für operative und administrative Erfordernisse des Unternehmens;
    4. zum Monitoring der Entwicklung der Kunden- und Lieferantenbeziehungen und / oder damit im Zusammenhang stehenden Risiken sowie zu dem Zweck, solche Beziehungen zu verbessern;
    5. für die Kommunikation von werblichen Informationen per E-Mail, und wenn der Kunde diesbezüglich seine Zustimmung erteilt, per Telefon, SMS, MMS, Fax und verwandte Web-Anwendungen.
    Die Verarbeitung der Daten für die angegebenen Zwecke erfolgt für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung sowie auch darüber hinaus zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und für zukünftige rechtlich zulässige kommerzielle Zwecke innerhalb der diesbezüglich gesetzten gesetzlichen Vorgaben und Grenzen.
  2. Die Verarbeitung erfolgt in Papierform sowie unter Nutzung von Informationstechnologie- und Elektroniksystemen oder jedenfalls automatisierten/elektronischen Systemen und wird durch die verantwortliche Stelle durchgeführt, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 196/2003 (Codice Privacy) zu gewährleisten. Insbesondere werden alle technischen, informationstechnologischen, organisatorischen, logistischen und administrativen Sicherheitsvorkehrungen, die das Datenschutzgesetz vorsieht, getroffen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an den Datenschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus gewährleisten die angewandten Methoden, dass der Zugriff auf die Daten nur den hiermit beauftragten Personen vorbehalten bleibt
  3. Die Bereitstellung von Daten ist:
    1. verpflichtend, soweit hiermit Zwecke erreicht werden sollen, die im Zusammenhang mit gesetzlichen sonstigen zwingenden Regelungen stehen;
    2. erforderlich, um die ordnungsgemäße Begründung und Erfüllung der vertraglichen Beziehung mit dem Kunden sicherzustellen;
    3. freiwillig, für die in Abschnitt 8.1 (e) angegebenen Zwecke;
    Eine Weigerung, die Daten zur Verfügung zu stellen, selbst wenn dies aus einem berechtigten Grund erfolgt, könnte die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung beeinträchtigen.
  4. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur in den in der vorliegenden Erklärung genannten sowie gesetzlich vorgesehenen Fällen übermittelt. Insbesondere die personenbezogenen Daten, die für die Erreichung der in Ziffer 8.1 genannten Zwecke erhoben werden, können in den Fällen übermittelt werden, in denen dies erforderlich ist, um die Ausübung der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und/oder des Vorstandes, unabhängigen Fachleuten / externen Beratern / Tochtergesellschaften / Unternehmen, die bestimmte Aufgaben für und im Namen von Ostermann ausführen (z. B. Hersteller von Waren, Lieferdienste oder unsere Logistikunternehmen), Banken / Kreditgeber / Factoring-Gesellschaften / Versicherungsunternehmen / Inkassounternehmen, die hinsichtlich dieser Datenverarbeitung die verantwortliche Stelle sind, zu gewährleisten.
  5. In den engen Grenzen der Erfüllung der Verpflichtungen aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden werden die personenbezogenen Daten nur an Personen innerhalb der Europäischen Union übermittelt.
  6. Gemäß Artikel. 7 des Codice Privacy hat der Kunde die folgenden Rechte:
    1. Auskunft von der verantwortlichen Stelle, ob und welche personenbezogenen Daten bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind und deren Bereitstellung in verständlicher Form;
    2. Offenbarung des Ursprungs der Daten, des Zweckes und der Art und Weise ihrer Verarbeitung, der Logik der Verarbeitung, der Identität des Besitzers und der Personen, denen die Daten übermittelt werden;
    3. Aktualisierung, Berichtigung und Integration von Daten, Löschung, Umwandlung in anonyme Form oder Sperrung der Daten, die entgegen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden;
      rechtmäßiges Widersetzen gegen die Verarbeitung von Daten, es sei denn, die Verarbeitung ist gesetzlich vorgeschrieben.

9. ALLGEMEINES – GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Die Beziehungen zwischen Ostermann und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Ostermann und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist unser Ge¬schäftssitz in Bocholt, Deutschland. Ostermann behält sich das Recht vor, den Kunden auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen;
  3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ostermann an Dritte übertragen. Die Zustimmung wird dabei nicht treuwidrig verweigert werden. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  4. Der Käufer darf Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstige Zeichen von Ostermann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung verwenden. Die Einzelheiten der Nutzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Soweit der Vertrag oder die Liefer- und Zahlungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Der Kunde erklärt, dass er insbesondere die folgenden Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese Bestimmungen hiermit ausdrücklich anerkennt:

3.3 – 3.5 – 3.7 – 4.1 – 4.2 – 4.3 – 5.5 – 6.1 – 6.2 – 6.3 – 6.4 – 9.2 – 9.3

Dezember 2022