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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dezember 2022

I. Geltungsbereich

  1. Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Durch die Erteilung eines Auftrages bzw. die Bestellung von Produkten erkennt der Käufer die vorliegenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an. Anderslautende Bedingungen des Käufers – soweit sie nicht in unseren jeweiligen Angeboten und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt sind – gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen ausdrücklich zugestimmt.
  2. Abweichungen: Aus technischen Gründen können Farben im Katalog bzw. auf den Internetseiten vom Originalfarbton abweichen.
  3. Verarbeitungshinweise: Verarbeitungshinweise für unsere Produkte finden Sie auf den jeweiligen technischen Datenblättern, die Ihnen auf unserer Internetseite und im Online-Shop zum Download zur Verfügung stehen.

II. Preise

  1. Preisänderungen: Preisänderungen gegenüber den in der Preisliste angegebenen Preisen während des Jahres behalten wir uns vor.
  2. Mehrwertsteuer: Der zum Zeitpunkt des Kaufes gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht inbegriffen. Die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind ohne Einbezug der Mehrwertsteuer.
  3. Verpackung und Versand: Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas Gegenteiliges ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Nicht im Preis inbegriffen sind Kosten für die Verpackung und den Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Nähere Informationen zu den Versandkosten entnehmen Sie der Auftragsbestätigung bzw. der Frachtkostenermittlung im Warenkorb des Online-Shops.
  4. Zahlungsbedingung: Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
  5. Vorkasse: In Einzelfällen liefern wir gegen Vorkasse. In diesen Fällen wird der Käufer vorab von uns informiert.
  6. Verrechnung: Die Verrechnung ist nach Art. 126 OR ausgeschlossen.
  7. Zahlungsverzug: Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird automatisch ein Verzugszins von 5% pro Jahr zusätzlich fällig.
  8. Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers: Ist der Käufer zahlungsunfähig geworden und wird durch diese Verschlechterung der Vermögenslage unser Anspruch auf Bezahlung des Preises gefährdet, so können wir die Leistung so lange zurückhalten, bis uns die Kaufpreissumme sichergestellt wird. Wir geben dem Käufer eine Frist von fünf Arbeitstagen für die Sicherstellung. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.

III. Lieferung

  1. Nutzen und Gefahr: Nutzen und Gefahr der Sache geht mit Abschluss des Verkaufes, also vor Ausscheidung der Ware, auf den Erwerber über.
  2. Eigentumsübergang: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
  3. Unser Rücktrittsrecht: Ist die verkaufte Ware gegen Vorausbezahlung des Preises oder Zug um Zug zu übergeben und befindet sich der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug, so haben wir das Recht, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Wir machen dem Käufer sofort Anzeige, wenn wir von diesem Recht gebrauchen machen wollen.
    Befindet sich die verkaufte Ware bereits im Besitz des Käufers und ist dieser mit der Bezahlung im Verzug, so können wir vom Vertrag zurücktreten und die verkaufte Ware zurückfordern.
  4. Versand: Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, behalten wir uns das Bestimmungsrecht der Versandart vor.
  5. Teillieferung: Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, soweit dies für den Käufer zumutbar und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäss abzunehmen. Ausserdem behalten wir uns bei der Lieferung von Kanten eine über- bzw. Unterlieferung von 20% der bestellten Menge vor. Bei Unterlieferung wird die nicht gelieferte Menge nicht nachgeliefert. Berechnungsgrundlage ist immer die tatsächlich gelieferte Menge.
  6. Warenrücksendungen: Eine Rücksendung ist nur nach vorheriger Absprache des Käufers mit uns möglich. Wir akzeptieren nur verpackt zurückgesandte Waren als Retoure, die ausreichend vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt sind. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Warenrücksendungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, berechnen wir mit einem Kostenaufwand von 25% des Warenwertes, mindestens jedoch 25,- CHF.
  7. Lieferungsverzug: Befinden wir uns mit der Lieferung in Verzug, sodass nicht zu einem vereinbarten Lieferungstermin geliefert werden kann, so bleibt die Bestellung aufrechterhalten. Will der Käufer auf die Lieferung verzichten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so hat er uns dies schriftlich mitzuteilen.

IV. Mängelrügen und Gewährleistung

  1. Beanstandungen: Der Abnehmer hat unverzüglich die Kaufsache zu untersuchen bzw. zu überprüfen, ob diese einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist. Der Untersuchungsumfang des Abnehmers umfasst auch das partielle Entfernen einer Schutzfolie, um insbesondere feststellen zu können, ob die gelieferte Ware Farbabweichungen oder Beschädigungen aufweist. Etwaige sichtbare Mängel, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind spätestens innert 8 Tagen seit Entdeckung schriftlich zu rügen.
  2. Gewährleistung: Hat die gelieferte Ware während der Gewährleistungsfrist (Garantie) von zwölf Monaten einen Mangel, so haben wir das Recht auf Nachbesserung respektive Ersatzlieferung. Nehmen wir unser Recht nicht innert vier Arbeitstagen seit der Kenntnis der Mängelrüge wahr, gelten nach Wahl des Käufers die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises, Wandelung oder Ersatzleistung. Der Käufer hat uns über seine Entscheidung umgehend zu informieren. 
    Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre, soweit Mängel der Kaufsache, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben.

V. Toleranzen

Diverse Masstoleranzen unserer Produkte sind in den jeweiligen technischen Datenblättern (am Produkt) auf unserer Internetseite zu finden.

VI. Haftung

  1. Bei Mängelrügen: Massgebend für die Bestimmung von Sachmängeln der von uns gelieferten Waren sind vorrangig die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale.
    Im Falle der Geltendmachung von Mängeln der Kaufsache sind wir berechtigt, die Zahlung des Käufers in jenem Umfang zurückzubehalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln ist.
  2. Leichte Fahrlässigkeit: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nach Art. 100 Abs. 1 OR ausgeschlossen.
  3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Eine Pflichtverletzung in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit führt zu einer Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Haftung für Hilfspersonen: Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, aufgehoben.
  5. Schadenersatz bei Nichtlieferung: Der Käufer kann als seinen Schaden die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Preise, um den er sich einen Ersatz für die nicht gelieferte Sache in guten Treuen erworben hat, geltend machen.

VII. Datenschutz

  1. Daten des Käufers: Wir sind berechtigt, Daten des Käufers, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Käufer über diese Daten selbst verfügen kann, zu erheben, zu speichern, zu ändern, zu übermitteln oder zu nutzen, soweit dies das Bundesgesetz über den Datenschutz zulässt.

VIII. Allgemeines

  1. Ort der Erfüllung: Erfüllungsort der Lieferungen, Leistungen etc. ist unser Geschäftssitz, soweit sich aus dem konkreten Vertrag nichts anderes ergibt.
  2. Eigentums- und Urheberrecht: Jede Verwertung bildlicher oder textlicher Darstellungen ist ohne unsere schriftliche Genehmigung verboten.
  3. Gerichtsstand: Der Gerichtsstand ist an unserem Geschäftssitz. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
  4. Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar.
  5. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.