Ostermann

AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ostermann Aabling A/S

1. Geltungsbereich – Allgemeines

  1. Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich.
  2. Diese erkennt der Käufer durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung oder Leistung an. Anderslautende Bedingungen des Käufers – soweit sie nicht in unseren jeweiligen Angeboten und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt sind – gelten nicht, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ausführen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Wir liefern nur an Firmenkunden. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit uns bestätigt der Käufer, dass er oder sie ein Geschäftskunde ist und daher nicht durch das Verbraucherkaufgesetz abgedeckt ist.
  5. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.
  6. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist Sicherheiten oder Nettozahlung zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, schadensersatzlos vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Aus technischen Gründen können Farben im Katalog bzw. auf den Internetseiten vom Originalfarbton abweichen.
  8. Verarbeitungshinweise für unsere Produkte finden Sie auf den jeweiligen technischen Datenblättern, die Ihnen auf unserer Internetseite und im Online-Shop zum Download zur Verfügung stehen.

2. Angebote – Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Das Angebot verliert spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt der Abgabe seine Gültigkeit.
  2. Die in Angebot und Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Versand, Verpackung oder sonstige Schutzmaßnahmen und basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preisverhältnissen für Materialien, Arbeitslöhne und Transportkosten. Vereinbarungen über laufende Lieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums werden unter der Voraussetzung getroffen, dass sich unser Preis für Rohstoffe/Halbfertigprodukte von unserem Lieferanten während dieses Zeitraums nicht ändert. Sollte der Preis für Rohstoffe/Halbfertigprodukte bei unserem Lieferanten zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und einem bestimmten Lieferzeitpunkt steigen, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, es sei denn, der Käufer entschädigt uns in vollem Umfang für die Preiserhöhung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk", ausschließlich Verpackung und Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zu bezahlen.
  3. In Einzelfällen liefert der Verkäufer gegen Vorkasse. In solchen Fällen wird der Käufer vorab vom Verkäufer informiert.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  5. Unsere sämtlichen Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen nicht nur vorrübergehend eingestellt hat, überschuldet ist, über sein Vermögen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist, ein solches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
  6. Zahlt der Kunde nicht zum Fälligkeitsdatum, müssen gemäß dem Zinsengesetz Zinsen auf den ausstehenden Betrag nach dem Fälligkeitsdatum berechnet werden. Der Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz und Zinsen im Falle von Verzögerungen bleibt unberührt.
  7. Preisänderungen gegenüber den in der Preisliste angegebenen Preisen während des Jahres behält sich der Verkäufer vor. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
  8. Versandkosten: Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Auftragsbestätigung bzw. der Frachtkostenmitteilung im Warenkorb des Online-Shops.

4. Lieferung

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Auslieferungslager oder das Lager des in unserem Auftrag tätigen Unternehmens, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, behalten wir uns das Bestimmungsrecht der Versendungsart vor.
  2. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen – soweit für den Käufer zumutbar und soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. Außerdem behalten wir uns bei der Lieferung von Kanten eine über- bzw. Unterlieferung von bis zu 20 % der bestellten Menge vor. Unterlieferte Mengen werden nicht im Rückstand geführt. Berechnungsgrundlage ist immer die tatsächlich gelieferte Menge.
  3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  5. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abholung infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
  6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzuges der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung weggefallen ist. Sollten wir nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist liefern, sind wir verpflichtet, dem Käufer nach dessen schriftlicher Aufforderung so bald wie möglich einen Zeitpunkt mitzuteilen, zu dem die Lieferung voraussichtlich erfolgen kann. Wird ein Teil der Lieferung nicht innerhalb der gemäß der vorstehend festgelegten Lieferfrist geliefert, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an uns die Lieferung zu verlangen und hierfür eine endgültige Frist zu setzen, die unter Berücksichtigung des Grundes für die Verzögerung sowie der bereits eingetretenen Verzögerung angemessen sein muss. Sollten wir aus einem anderen Grund als einem, für den der Käufer verantwortlich ist, nicht innerhalb der vom Käufer festgelegten Frist liefern, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an uns den Vertrag hinsichtlich des Teils der Lieferung zu kündigen, der nicht innerhalb der vom Käufer festgelegten Frist geliefert werden konnte. Darüber hinaus haften wir nicht für Verzögerungen, weder aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch aufgrund von Fehlern und Versäumnissen, die uns zuzurechnen sind. Von uns kann kein Schadensersatz verlangt werden, weder für direkte noch für indirekte Verluste. Ist die Verzögerung auf einen der in Punkt 6 genannten Umstände oder auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist ungeachtet der im vorstehenden Absatz genannten Haftung für Verzögerungen in dem Umfang, der unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Grund für die Verzögerung vor oder nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist eintritt.
  7. Soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, allerdings beschränkt sich unsere Schadensersatzhaftung auch hier auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  8. Warenrücksendungen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, berechnen wir mit einem Kostenaufwand von 20% des Warenwertes, mindestens jedoch 20,-€. Eine Rücksendung ist nur nach vorheriger Absprache des Käufers mit uns möglich. Wir akzeptieren nur verpackt zurückgesandte Waren als Retoure, die ausreichend vor Beschädigungen und Verschmutzungen geschützt sind. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  9. Unsere Lieferpflicht entfällt, falls unser Lieferant in Konkurs geht, seine Zahlungen einstellt oder aus anderen Gründen die betreffenden Waren nicht rechtzeitig an uns liefert.

5. Mängelrügen

  1. Der Abnehmer hat unverzüglich die Kaufsache zu untersuchen bzw. zu überprüfen, ob diese einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist. Der Untersuchungsumfang des Abnehmers umfasst auch das partielle Entfernen einer Schutzfolie, um insbesondere feststellen zu können, ob die gelieferte Ware Farbabweichungen oder Beschädigungen aufweist. Etwaige sichtbare Mängel, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
  2. Nicht offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens 8 Tage nach Entdeckung des Mangels uns gegenüber schriftlich anzuzeigen.
  3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen. Diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt worden sind.

6. Toleranzen

Diverse Maßtoleranzen unserer Produkte sind in den jeweiligen technischen Datenblättern (am Produkt) auf unserer Internetseite zu finden.

7. Force Majeure

Die folgenden Umstände begründen eine Haftungsbefreiung, wenn sie nach Vertragsabschluss eintreten und dessen Erfüllung verhindern: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie beispielsweise Feuer, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene Einberufungen zum Militärdienst von entsprechendem Ausmaß, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufstände und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Warenverknappung, Stornierung größerer Arbeiten, Einschränkungen der Antriebskraft sowie Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Unterlieferanten, die auf einen der in diesem Punkt genannten Umstände zurückzuführen sind.

8. Haftung für Mängel

  1. Maßgebend für die Bestimmung der Freiheit von Sachmängeln der von uns gelieferten Waren sind vorrangig die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Mängel, die an vom Käufer geliefertem Material oder an einer von ihm gewünschten Konstruktion auftreten. Unsere Haftung erstreckt sich nur auf Mängel, die unter den im Vertrag vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten. Wir haften für Mängel an der gelieferten Ware wie folgt: Wir verpflichten uns, Mängel an der gelieferten Ware nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche oder eine Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises sowie – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Schadensersatz anstelle der Lieferung verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit diese sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder auf Schadensersatz statt Leistung bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen beziehen, beträgt 1 Jahr. Werden die Waren intensiver genutzt, als wir vernünftigerweise erwarten können, verkürzt sich diese Frist entsprechend Die jeweilige Frist beginnt mit dem Übergang der Gefahr der Kaufsache auf den Käufer. Dies umfasst keine Mängel, die auf mangelhafte Wartung oder unsachgemäße Montage seitens des Käufers, ohne unsere schriftliche Zustimmung vorgenommene Änderungen, Fehler bei vom Käufer durchgeführten Reparaturen oder normale Abnutzung oder Verschleiß zurückzuführen sind. Darüber hinaus haften wir nicht für Mängel an den gelieferten Waren. Dies gilt für jegliche Verluste, die durch die Mängel verursacht werden, wie z. B. Betriebsausfälle, entgangener Gewinn und sonstige indirekte Verluste. Ungeachtet der im vorstehenden Absatz genannten Haftung für Mängel, gelten unsere Verpflichtungen für keinen Teil der Lieferung länger als zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Für Materialien, die für die Installation in Gebäuden bestimmt sind, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr nach Genehmigung der Bauarbeiten, jedoch nicht mehr als 5 Jahre nach Übergang des Risikos durch das gekaufte Produkt auf den Käufer.
  2. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen.

9. Haftung – Schadensersatz

  1. Sollten wir einen Vertrag durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verletzt haben, haften wir gemäß den Bestimmungen des dänischen Rechts. Die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Wir haften nicht für Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn und sonstige indirekte Schäden.
  2. Unsere Haftung beschränkt sich auf den Schaden, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war. Fällt uns eine Pflichtverletzung in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last, dann haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadensersatzhaftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  3. Die Haftung ist auf die Höhe unserer Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung beschränkt, es sei denn, die versicherte Summe ist geringer als die vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden. Soweit die Versicherung nicht ausgelöst wird, ohne dass der versicherte Betrag überschritten wird, übernehmen wir die Verantwortung gegenüber dem Käufer. Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften wir nur für Schäden, sofern der Geschädigte den Schaden, den Mangel und den Kausalzusammenhang zwischen dem Mangel und dem Schaden nachweist. Wir haften nicht für Schäden an Immobilien oder beweglichen Sachen, die entstehen, während sich die Lieferung im Besitz des Käufers befindet. Wir haften auch nicht für Schäden an Produkten, die vom Käufer hergestellt werden, oder an Produkten, in denen diese enthalten sind. Im Übrigen haften wir für Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen zu denselben Bedingungen wie für Personenschäden. Wir haften nicht für Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden. Soweit uns gegenüber Dritten eine Produkthaftung auferlegt wird, ist der Käufer verpflichtet, uns in demselben Umfang schadlos zu halten, in dem unsere Haftung gemäß den vorstehenden Absätzen beschränkt ist. Wenn Dritte gegenüber einer der Parteien Ansprüche auf Schadensersatz gemäß diesem Punkt geltend machen, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, sich vor dem Gericht verklagen zu lassen, dass Schadensersatzansprüche gegen eine von ihnen aufgrund eines Schadens, der angeblich durch die Lieferung verursacht wurde, behandelt. Das Verhältnis zwischen den Parteien wird jedoch stets gemäß der Ziffer 13 geregelt.
  4.  Wir haften ferner, wenn der eingetretene Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung des Erreichen des vom Kunden mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Haften wir insoweit, so ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Im Falle eines fahrlässig von uns verursachten Sach- und Sachfolgeschadens haften wir in der Weise, dass wir unsere Haftung gegenüber dem Käufer auf die Ersatzleistung der Haftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung begrenzen. Diese Haftungsbegrenzung tritt allerdings nur dann ein, wenn die abgeschlossene Deckungssumme der Versicherung im Rahmen der Vorhersehbarkeit vorstehender Sach- oder Sachfolgeschäden liegt. Soweit die Versicherung nicht eintritt, ohne dass die Deckungssumme überschritten ist, übernehmen wir die subsidiäre Haftung gegenüber dem Käufer.
  5.  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

11. Lieferantenregress

Soweit der Käufer von einem Endverbraucher wegen eines von uns zu vertretenden Mangels der Lieferung in Anspruch genommen wird, verjähren die dem Käufer zustehenden Regressansprüche uns gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften, gerechnet ab Gefahrenübergang der jeweiligen Lieferung. Der Regress ist jedoch darauf beschränkt, dass der Käufer von uns Erstattung der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung verlangen kann. Im Übrigen bleibt es bei der Regelung von Ziffer 9. über Haftung und Schadensersatz.

12. Datenschutz

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Käufers zur Vertragserfüllung und zur Pflege der Kundenbeziehung, einschließlich Auftragsabwicklung, Lieferung, Rechnungsstellung, Kundensupport und der erforderlichen Risiko- und Schadensbearbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO). Soweit erforderlich, kann die Verarbeitung auch auf berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 (f)) oder gesetzlichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 (c)) beruhen. Daten können an Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Vertragserfüllung oder zur Bearbeitung von Schadensfällen unbedingt erforderlich ist (z. B. an Versicherer, Spediteure, Zahlungsdienstleister, IT-/Hosting-Anbieter und Fachberater), wobei angemessene Datenschutzvorkehrungen und, sofern erforderlich, Datenverarbeitungsvereinbarungen getroffen werden. Bei Übermittlungen außerhalb des EWR stellen wir ein angemessenes Schutzniveau gemäß Kapitel V der DSGVO sicher (z. B. Angemessenheitsbeschlüsse oder Standardvertragsklauseln).

13. Allgemeines – Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, Leistungen etc. ist unser Geschäftssitz, soweit sich nichts anderes aus dem Liefervertrag selbst ergibt.
  2. Das dänische materielle Recht gilt ausschließlich, mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des internationalen Verkaufsrechts (CISG).
  3. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir behalten uns jedoch vor, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
  4. Der Käufer darf die Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte übertragen, was wir nur aus vernünftigen Gründen verweigern.
  5. Der Käufer darf Warenzeichen, Handelsnamen und sonstige Zeichen des Herstellers nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung und nur im Interesse des Verkäufers verwenden.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.. In diesem Fall gilt die gesetzliche Regelung, soweit eine ergänzende Vertragsauslegung zum Zwecke der Lückenfüllung geboten ist.

April 2026

Sprache
DK
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